Masernimpfschutz
Sollten Sie unter das Masernschutzgesetz fallen und für Ihre Arbeit einen Nachweis über eine bestehende Masernimmunität benötigen, können Sie sich gern an uns wenden.
1. Personen, die vor dem 31.12.1970 geboren sind, brauchen diesen nicht nachweisen! Warum? Es wird ausgegangen, dass diese die Masern alle durchgemacht haben und immun sind...
2. Wenn Sie noch den (alten) Impfausweis haben und dort 2 Masernimpfungen eingetragen sind, nehmen Sie diesen Ausweis und zeigen Sie diesem Ihrem Arbeitgeber. Kosten: gratis
3. Sollte der Impfpass zwar 2 dokumentierte Masernimpfungen aufweisen, Ihr AG aber doch noch etwas schriftliches vom Arzt wünscht, berechnen wir dafür 5,36€ zzgl. evtl. anfallendes Porto.
4. Sie haben keinen Impfausweis mehr? In diesem Fall müssten wir Blut nehmen und einen serologischen Nachweis führen. Bitte rufen Sie uns zwecks Terminvereinbarung an. Die Kosten des Labors betragen ca. 15€, für meine ärztlichen Leistungen kommen zusätzlich 25,63€ plus evtl. anfallendes Porto dazu. Wir schicken, wenn Sie es wollen, alles fertig nach Hause. Zeithorizont 3-7 Tage.
Sollte der Bluttest zeigen, dass Sie nicht immun sind, können wir Sie kostenlos auf Kosten der Krankenkasse impfen. Es werden 2 Impfungen benötigt, welche in einem Abstand von 2 Monaten gegeben werden. Wir haben den Impfstoff in der Regel immer vorrätig.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/MMR_Masern/Masernschutzgesetz.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html